36. Änderungen und Berichtigungen der Anlage A1 zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)2
Laut Depositarmitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 2. April 2009, C.N.190.2009.TREATIES-4 und vom 25. Jänner 2010, C.N.24.2010.TREATIES-1 sind zu der Anlage A zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) gemäß Art. 14 Abs. 3 des Übereinkommens nachstehende Änderungen und Berichtigungen angenommen worden und mit 1. Juli 2009 bzw. 20. Jänner 2010 in Kraft getreten:
[Änderungen und Berichtigungen der Anlage A in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]
[Änderungen und Berichtigungen der Anlage A in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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