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BGBl III 27/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

27. Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel
(NR: GP XXIV RV 452 AB 513 S. 51. BR: AB 8267 S. 780.)

27. Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Notenwechsel wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel

[Protokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Österreichische Eröffnungsnote siehe Anlagen]

[Schweizerische Antwortnote siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. Dezember 2010 ausgetauscht; das Protokoll tritt gemäß seinem Art. IV Abs. 2 mit 1. März 2011 in Kraft.

Anlage 1

Österreichische Eröffnungsnote 

Anlage 2

Protokoll in deutscher Sprache 

Anlage 3

Schweizerische Antwortnote 

Faymann

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