17. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kasachstan über die wirtschaftliche, landwirtschaftliche, ökologische, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in kasachischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in russischer Sprache siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Art. 17 Abs. 1 des Abkommens wurden am 22. Dezember 2004 bzw. 4. November 2010 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Februar 2011 in Kraft.
Anlage 1
Abkommenstext in deutscher Sprache
Anlage 2
Abkommenstext in kasachischer Sprache
Anlage 3
Abkommenstext in russischer Sprache
Faymann
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