163. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Russische Föderation das Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (BGBl. Nr. 239/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 42/2011) am 12. Oktober 2011 mit Wirksamkeit vom 13. April 2012 gekündigt.
Faymann
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