154. Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und der Republik Östlich des Uruguay
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und der Republik Östlich des Uruguay
[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vertragstext in spanischer Sprache siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Art. 23 Abs. 1 des Abkommens wurden am 15. September bzw. 30. September 2011 vorgenommen; das Abkommen tritt somit gemäß derselben Bestimmung mit 1. Dezember 2011 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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