140. Durchführungsprotokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Russischen Föderation zur Durchführung des Abkommens zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Gemeinschaft über die Rückübernahme vom 25. Mai 2006
[Durchführungsprotokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Durchführungsprotokoll in russischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Das Durchführungsprotokoll ist gemäß seinem Art. 12 Abs. 2 mit 3. Juni 2011 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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