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BGBl III 121/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

121. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage samt Anlage und Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage, in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 22. April 2005

121. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage samt Anlage und Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage, in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 22. April 2005

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Island am 19. April 2011 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage samt Anlage und Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage (BGBl. Nr. 29/1976) sowie zum Änderungsprotokoll mit Änderungen am Übereinkommen vom 22. April 2005 (BGBl. III Nr. 56/2010) hinterlegt.

Faymann

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