vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 107/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

107. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
(NR: GP XXIV RV 872 AB 952 S. 85. BR: AB 8406 S. 790.)

107. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in albanischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 2 des Abkommens wurden am 9. Mai bzw. 10. Mai 2011 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 16 Abs. 2 mit 1. Juli 2011 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Faymann

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)