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BGBl I 86/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

86. Bundesgesetz: Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der VERBUND AG
(NR: GP XXIV RV 879 AB 911 S. 80 .)

86. Bundesgesetz über Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der VERBUND AG

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen bei der VERBUND AG im Rahmen der Kapitalerhöhung 2010 zusätzliche Kapitalanteile zu zeichnen, wobei die daraus resultierende Kapitaleinzahlung des Bundes den Betrag von 510 Millionen Euro nicht übersteigen darf.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.

Fischer

Faymann

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