30. Bundesgesetz, mit dem das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Aufgaben der Regulierungsbehörden im Elektrizitäts- und Erdgasbereich und die Errichtung der Energie-Control GmbH und der Energie-Control Kommission (Energie-Regulierungsbehördengesetz - E-RBG), BGBl. I Nr. 121/2000, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 113/2008, wird wie folgt geändert:
1. (Verfassungsbestimmung) § 1 lautet:
„§ 1. (Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes bestimmt. Die in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von den in diesen Vorschriften vorgesehenen Einrichtungen versehen werden.“
2. Nach § 19 wird folgender § 19a samt Überschrift eingefügt:
„Aufsichtsrecht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend
§ 19a. Dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend steht als Aufsichtsbehörde gemäß Art. 20 Abs. 2 B-VG das Recht zu, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung der Energie-Control Kommission zu unterrichten.“
Fischer
Faymann
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