468. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Verordnung über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes geändert wird
Auf Grund der §§ 4 bis 8, 10, 11, 19 und 30 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und hinsichtlich des § 12 Abs. 1 zusätzlich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes, BGBl. II Nr. 351/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 259/2007, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Z 2 wird die Wortfolge „für die Jahre 2003 bis 2010“ durch die Wortfolge „für die Jahre 2011 bis 2015“ ersetzt.
2. In § 12 Abs. 2 wird die Wortfolge „Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit“ durch die Wortfolge „Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend“ sowie der Betrag von „45.000 €“ durch den Betrag von „39.730 €“ ersetzt.
Mitterlehner
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