442. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Akkreditierung der TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH als unabhängige Prüfeinrichtung für Luftfahrzeugbetreiber
Auf Grund des § 17 Abs. 1 und des § 38 Z 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2002, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verordnet:
§ 1. Die TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH mit Sitz in 2345 Businesspark Wien Süd, Campus 21 Europaring A04301, wird unter Anwendung der ÖNORM EN 45011 und der ISO 14065 bzw. EA-6/03:2010 als unabhängige Prüfeinrichtung für Emissionen und Tonnenkilometerdaten aus Luftverkehrstätigkeiten gemäß dem in der Anlage spezifizierten Umfang akkreditiert.
§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
Anlage
Mitterlehner
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