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BGBl II 206/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

206. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen, Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang

206. Verordnung der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen, Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang, geändert wird

Auf Grund des § 124 Abs. 6a des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2009, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen, Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang, BGBl. II Nr. 152/2005, wird wie folgt geändert:

In § 8 wird das Datum „31. Dezember 2010“ durch das Datum „31. Dezember 2012“ ersetzt.

Karl

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