64. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Staatsangehörigkeit
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Montenegro am 22. Juni 2010 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über Staatsangehörigkeit (BGBl. III Nr. 39/2000, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 77/2009) hinterlegt und anlässlich dessen folgenden Vorbehalt erklärt:
In Übereinstimmung mit Art. 29 Abs. 1 des Übereinkommens behält sich Montenegro das Recht vor, die Bestimmungen von Art. 16 des Übereinkommens nicht anzuwenden.
Faymann
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