58. Protokoll zur Abänderung des am 18. Oktober 1962 in Luxemburg unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Notenwechsel wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Protokoll zur Abänderung des am 18. Oktober 1962 in Luxemburg unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel
[Protokoll siehe Anlagen]
[Luxemburgische Eröffnungsnote siehe Anlagen]
[Österreichische Antwortnote siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 15. Juni 2010 ausgetauscht; das Protokoll tritt gemäß seinem Art. II Abs. 2 mit 1. September 2010 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Faymann
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