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BGBl III 44/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

44. Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande und Zusatzprotokoll zur weiteren Abänderung des am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 in Den Haag unterzeichneten Protokolls, des am 26. November 2001 in Den Haag unterzeichneten Protokolls und des am 8. Oktober 2008 in Wien unterzeichneten Protokolls
(NR: GP XXIV RV 448 AB 508 S. 51. BR: AB 8262 S. 780.)

44. Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande und Zusatzprotokoll zur weiteren Abänderung des am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 in Den Haag unterzeichneten Protokolls, des am 26. November 2001 in Den Haag unterzeichneten Protokolls und des am 8. Oktober 2008 in Wien unterzeichneten Protokolls

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG wird genehmigt.

Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande und Zusatzprotokoll zur weiteren Abänderung des am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 in Den Haag unterzeichneten Protokolls, des am 26. November 2001 in Den Haag unterzeichneten Protokolls und des am 8. Oktober 2008 in Wien unterzeichneten Protokolls

[Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Protokoll und Zusatzprotokoll in niederländischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 3 des Protokolls wurden am 28. Jänner bzw. 26. April 2010 (eingelangt am 29. April 2010) abgegeben; das Protokoll tritt somit gemäß derselben Bestimmung am 1. Juli 2010 in Kraft.

Anlage 1

Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprache  

Anlage 2

Protokoll und Zusatzprotokoll in niederländischer Sprache 

Faymann

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