38. Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 24. November 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 24. November 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
[Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Protokoll und Zusatzprotokoll in italienischer Sprache siehe Anlagen]
[Protokoll und Zusatzprotokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 3 des Protokolls wurden am 28. Jänner bzw. 25. Februar 2010 (eingelangt am 4 März 2010) abgegeben; das Protokoll tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. Juni 2010 in Kraft.
Anlage 1
Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprache
Anlage 2
Protokoll und Zusatzprotokoll in englischer Sprache
Anlage 3
Protokoll und Zusatzprotokoll in italienischer Sprache
Faymann
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