33. Vereinbarung zwischen der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zur 3. Änderung der Vereinbarung vom 19. März 1992 zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement zur Durchführung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Auswirkungen des Betriebes bestehender grenznaher Flugplätze1
Die Vereinbarung wird wie folgt geändert:
Art. 1
Punkt 1.2 Buchstabe b hat zu lauten wie folgt:
„Obergrenze: 1700 m/M"
Art. 2
Diese Vereinbarung tritt am Tag nach ihrer Verlautbarung in Kraft.
Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation:
Leuenberger
Bern, den 15. Februar 2010
Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich:
Bures
Wien, den 25. März 2010
Faymann
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