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BGBl III 26/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

26. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten über die Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung für Santo Domingo

26. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten über die Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung für Santo Domingo

Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten über die Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung111) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 24/2010. für Santo Domingo

[Durchführungsvereinbarung siehe Anlagen]

Die Vereinbarung ist gemäß Art. 7 Abs. 1 mit 1. Februar 2010 in Kraft getreten.

Anlage 1

Durchführungsvereinbarung 

Faymann

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