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BGBl III 17/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

17. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

17. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Rumänien am 22. Jänner 2010 seine zentrale Behörde111) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 158/2005, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 30/2009. gemäß Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts (BGBl. Nr. 321/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 30/2009) wie folgt geändert:

Ministerium für Justiz

Abteilung für internationales Recht und internationale Abkommen

Referat für justizielle Zusammenarbeit in bürgerlichen und Handelssachen

Strada Apollodor 17

Sector 5 Bucuresti, Cod 050741

Faymann

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