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BGBl III 146/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

146. Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge
(NR: GP XXIV RV 683 AB 834 S. 73. BR: AB 8372 S. 787.)

146. Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
  2. 2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge

[Übereinkommen in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Übereinkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Übereinkommen in französischer Sprache siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. September 2009 beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 18 Abs. 3 für Österreich mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert bzw. ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet:

Moldau, Montenegro, Norwegen, Ungarn.

Anlage 1

Übereinkommen in deutscher Sprache (Übersetzung) 

Anlage 2

Übereinkommen in englischer Sprache 

Anlage 3

Übereinkommen in französischer Sprache 

Faymann

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