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BGBl III 142/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

142. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

142. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (BGBl. Nr. 163/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 117/2006) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Algerien

9. März 2007

Costa Rica

14. Oktober 2010

Demokratische Volksrepublik Korea

10. März 2009

Libysch-Arabische Dschamahirija

8. Jänner 2010

Nigeria

6. .Juli 2009

Türkei

21. Juni 2006

Weiters hat Montenegro mit Wirksamkeit vom 3. Juni 2006 erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten.

Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat die Türkei nachstehende Erklärung abgegeben:

Die Republik Türkei erklärt, dass sie die Bestimmungen dieses Übereinkommens nur für die Vertragsstaaten anwenden wird, mit denen sie diplomatische Beziehungen hat.

Faymann

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