142. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (BGBl. Nr. 163/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 117/2006) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Algerien | 9. März 2007 |
Costa Rica | 14. Oktober 2010 |
Demokratische Volksrepublik Korea | 10. März 2009 |
Libysch-Arabische Dschamahirija | 8. Jänner 2010 |
Nigeria | 6. .Juli 2009 |
Türkei | 21. Juni 2006 |
Weiters hat Montenegro mit Wirksamkeit vom 3. Juni 2006 erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten.
Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat die Türkei nachstehende Erklärung abgegeben:
Die Republik Türkei erklärt, dass sie die Bestimmungen dieses Übereinkommens nur für die Vertragsstaaten anwenden wird, mit denen sie diplomatische Beziehungen hat.
Faymann
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