133. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Albanien am 8. April 2010 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (BGBl. Nr. 91/1957, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 93/2009) hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 31 Abs. 1 für Albanien mit 13. Dezember 2010 in Kraft.
Faymann
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