123. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Änderungen zum Übereinkommen über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation „INTELSAT“
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:
Die Versammlung der Vertragsparteien des Übereinkommens über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation ,,INTELSAT“1 hat anlässlich ihres am 17. November 2000 in Washington stattgefundenen 25. Treffens nachstehende Änderungen beschlossen:
[Änderungen (“Amendments 2000“) in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Änderungen (“Amendments 2000“) in englischer Sprache siehe Anlagen]
Nach Mitteilung der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika sind die vorliegenden Änderungen des Übereinkommens gemäß dessen Art. XVII lit. e für alle Vertragsparteien mit 30. November 2004 in Kraft getreten.
Anlage 1
Änderungen (Amendments 2000) in deutscher Sprache (Übersetzung)
Anlage 2
Änderungen (Amendments 2000) in englischer Sprache
Faymann
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