vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 10/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

10. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 7/2009 gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID betreffend die Anforderungen an die Kennzeichnung in Sondervorschrift 188 für in Ausrüstungen eingebaute Knopfzellen

10. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 7/2009 gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID betreffend die Anforderungen an die Kennzeichnung in Sondervorschrift 188 für in Ausrüstungen eingebaute Knopfzellen

Die Multilaterale Sondervereinbarung RID 7/2009 gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID betreffend die Anforderungen an die Kennzeichnung in Sondervorschrift 188 für in Ausrüstungen eingebaute Knopfzellen (BGBl. III Nr. 134/2009) wurde von Slowenien am 18. November 2009 unterzeichnet.

Faymann

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)