58. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über das Inkrafttreten des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes
Gemäß § 15 Abs. 2 des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes wird kundgemacht:
Das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz, BGBl. I Nr. 113/2008, wurde am 17. Juni 2009 von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften beihilfenrechtlich genehmigt. Gemäß § 15 Abs. 2 des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes sind die Bestimmungen dieses Gesetzes am 17. Juni 2009 in Kraft getreten.
Mitterlehner
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