42. Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des § 4 Abs. 7 erster Satz des Bankwesengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 und § 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. März 2009, G 164/08 - 12, dem Bundeskanzler zugestellt am 1. April 2009, zu Recht erkannt:
„Der erste Satz des § 4 Abs. 7 des Bankwesengesetzes (BWG), BGBl. Nr. 532/1993 in der Fassung BGBl. I Nr. 97/2001, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 in Kraft.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.“
Faymann
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