23. Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Die Oesterreichische Nationalbank soll im Zuge der Entschuldung Liberias an den bei der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) eingerichteten Treuhandfonds für hoch verschuldete arme Länder (HIPC Trust Fund) einen Betrag in Höhe von 4,8 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) überweisen.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Fischer
Faymann
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