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BGBl I 18/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

18. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigentum der ÖIAG
(NR: GP XXIV RV 32 AB 62 S. 14 . BR: AB 8053 S. 767 .)

18. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigentum der ÖIAG geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigentum der ÖIAG, BGBl. I Nr. 87/1998, wird wie folgt geändert:

In Artikel II werden nach § 2 folgende §§ 3 bis 5 angefügt:

§ 3. Die ÖIAG ist berechtigt, zur Unterstützung der Umsetzung des Privatisierungsauftrages der Bundesregierung gemäß § 7 Abs. 1 ÖIAG-Gesetz 2000 der Austrian Airlines AG finanzielle Unterstützung in Höhe von 500 Millionen Euro zu gewähren. Zur Bedeckung dieser Maßnahme können auch Beteiligungserträge und Privatisierungsgewinne herangezogen werden.

§ 4. Sollten der ÖIAG bei der Durchführung von Maßnahmen gemäß § 3 Verluste entstehen, können gebundene Kapitalrücklagen zum Ausgleich eines derartigen Verlustes aufgelöst werden. Gebundene Kapitalrücklagen können auch insoweit aufgelöst werden, als Wertberichtigungen auf Anteile an Beteiligungen erforderlich sind.

§ 5. § 3 und § 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 18/2008 treten mit 31. Dezember 2008 in Kraft.“

Fischer

Faymann

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