18. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigentum der ÖIAG geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigentum der ÖIAG, BGBl. I Nr. 87/1998, wird wie folgt geändert:
In Artikel II werden nach § 2 folgende §§ 3 bis 5 angefügt:
„§ 3. Die ÖIAG ist berechtigt, zur Unterstützung der Umsetzung des Privatisierungsauftrages der Bundesregierung gemäß § 7 Abs. 1 ÖIAG-Gesetz 2000 der Austrian Airlines AG finanzielle Unterstützung in Höhe von 500 Millionen Euro zu gewähren. Zur Bedeckung dieser Maßnahme können auch Beteiligungserträge und Privatisierungsgewinne herangezogen werden.
§ 4. Sollten der ÖIAG bei der Durchführung von Maßnahmen gemäß § 3 Verluste entstehen, können gebundene Kapitalrücklagen zum Ausgleich eines derartigen Verlustes aufgelöst werden. Gebundene Kapitalrücklagen können auch insoweit aufgelöst werden, als Wertberichtigungen auf Anteile an Beteiligungen erforderlich sind.
§ 5. § 3 und § 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 18/2008 treten mit 31. Dezember 2008 in Kraft.“
Fischer
Faymann
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)