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BGBl II 435/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

435. Verordnung: Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2010

435. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2010

Auf Grund des § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 67/2008, wird verordnet:

Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2010 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich 223 Euro.

Hundstorfer

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