217. Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2009), geändert wird
Auf Grund des § 42 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung 1960. BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 16/2009, wird verordnet:
Der Fahrverbotskalender 2009, BGBl. II Nr. 118/2009, wird wie folgt geändert:
§ 1 Z 4 lautet:
- „4. an allen Samstagen vom 4. Juli 2009 bis einschließlich 29. August 2009 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr auf der Ost Autobahn A 4 von der Anschlussstelle Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf in beiden Fahrtrichtungen, ausgenommen Ziel- und Quellverkehre nach und aus den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Wien Umgebung“
Bures
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