109. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Akkreditierung der TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH für die Zertifizierung von Managementsystemen
Auf Grund des § 17 Abs. 1 und des § 38 Z 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2002, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verordnet:
§ 1. Die TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH mit Sitz in 2345 Wien Businesspark Süd, Campus 21 Europaring A04301, wird als Stelle, die Managementsysteme (gemäß
ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17021) zertifiziert, akkreditiert.
§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von Managementsystemen in nachfolgenden Bereichen:
- 1. die Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen nach EN ISO 14001 gemäß dem in der Anlage 1 spezifizierten Umfang,
- 2. die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen nach EN ISO 9001 gemäß dem in der Anlage 2 spezifizierten Umfang,
- 3. die Zertifizierung von schweißtechnischen Qualitätsanforderungen nach EN ISO 3834-2,
- 4. die Zertifizierung von Sicherheitsmanagementsystemen nach SCC, SCP, OHSAS 18001.
- 5. die Zertifizierung von Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsytemen nach Regelwerk Sicherheits- und Gesundheitsmanagement der AUVA (AUVA-SGM).
§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
§ 4. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung der TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH, BGBl. II Nr. 297/2006, außer Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Mitterlehner
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