73. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie über die Zahl der von den Universitätsvertretungen, Pädagogischen Hochschulvertretungen und Fachhochschul-Studienvertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009
Auf Grund des § 34 Abs. 2 und des § 35a Abs. 7 des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 1998 - HSG 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 2/2008, wird verordnet:
Wahltage
§ 1. Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009 werden Dienstag, 26. Mai 2009, Mittwoch, 27. Mai 2009 und Donnerstag, 28. Mai 2009, festgelegt. Das elektronische Wahlsystem ist von Montag, 18. Mai 2009, von 8:00 Uhr bis Freitag, 22. Mai 2009, bis 18:00 Uhr, verfügbar.
Vertreterinnen und Vertreter in der Bundesvertretung der Studierenden
§ 2. Die Zahl der von den Universitätsvertretungen, Pädagogischen Hochschulvertretungen und Fachhochschul-Studienvertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden wird wie in der Anlage ersichtlich, festgelegt.
Fristen
§ 3. Folgende Fristen und Termine sind einzuhalten:
27. März 2009 | - Letzter Termin für die Bescheinigung der Wahlserversoftware durch eine Bestätigungsstelle gemäß § 34 Abs. 6 HSG 1998 (§ 64 Abs. 3 HSWO 2005) |
7. April 2009 | - Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 19 HSWO 2005) - Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 21 Abs. 1 HSWO 2005) - Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 27 Abs. 1 HSWO 2005) |
23. April 2009 | - Letzter Termin für die Durchführung des Abgleichs des Verzeichnisses der Wahlberechtigten auf Basis des Stichtages nach § 19 HSWO 2005 (§ 18 Abs. 3 HSWO 2005) - Ende der Frist innerhalb deren die bereichsspezifischen Personenkennzeichen vorliegen müssen (§ 18 Abs. 4 HSWO 2005) - Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 HSWO 2005) - Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2005) |
30. April 2009 | - Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 21 Abs. 1 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Meldung über den Zusammenschluss von Listenverbänden (§ 51 Abs. 1 HSWO 2005) - Ende der Frist innerhalb deren in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse Einsicht genommen werden kann (§ 20 Abs. 1 HSWO 2005) - Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2005) |
5. Mai 2009 | - Letzter Termin für die Vorlage verbesserter Wahlvorschläge und Bekanntgaben von Kandidaturen (§ 28 Abs. 3 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Zurückziehung von Wahlvorschlägen (§ 29 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Zurückziehung von Kandidaturen (§ 29 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Vorlage von Verbesserungen von Meldungen über den Zusammenschluss von Listenverbänden (§ 51 Abs. 1 HSWO 2005) |
7. Mai 2009 | - Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 13 Abs. 2 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Herstellung des Einvernehmens über die unterscheidenden Bezeichnungen von Wahlvorschlägen (§ 22 Abs. 1 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen (§ 26 Abs. 6 HSWO 2005) - Letzter Termin für Entscheidungen der Wahlkommissionen über Einsprüche gegen Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 3 HSWO 2005) |
12. Mai 2009 | - Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (§ 32 HSWO 2005) |
14. Mai 2009 | - Letzter Termin für die Verlautbarung der (verbesserten) Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 31 Abs. 2 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Veröffentlichung der genehmigten Listenverbände (§ 51 Abs. 2 HSWO 2005) |
18. Mai 2009 8:00 Uhr bis 22. Mai 2009, 18:00 Uhr | - Durchführung der vorgezogenen Stimmabgabe im elektronischen Wege (§ 61 HSWO 2005) |
25. Mai 2009 | - Letzter Termin zur Herstellung von papierbasierten Verzeichnissen der Wahlberechtigten (§ 18 Abs. 7 HSWO 2005) |
26. Mai 2009 | - Erster Wahltag - Letzter Termin für die Konstituierung der Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 13 Abs. 2 HSWO 2005) |
27. Mai 2009 | - Zweiter Wahltag |
28. Mai 2009 | - Dritter Wahltag - Erster Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 56 HSWO 2005) |
28. Mai 2009, 17:00 Uhr | - Ende der letzten Wahlhandlung |
2. Juni 2009 | - Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 14 Abs. 3 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Zuweisung der Mandate (§ 14 Abs. 3 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Verständigung der Gewählten (§ 14 Abs. 3 HSWO 2005) |
30. Juni 2009 | - Letzter Termin für die Konstituierung der Bundesvertretung (§ 6 Abs. 2 HSG 1998) |
binnen zwei Wochen ab Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses | - Möglichkeit des Einspruchs gegen die Wahl der Bundesvertretung (§ 58 Abs. 2 HSWO 2005) - Möglichkeit des Einspruchs gegen die Wahlen der Universitätsvertretungen und die Studienvertretungen (§ 59 Abs. 2 HSWO 2005) |
1. Juli 2009 | - Beginn der neuen Funktionsperiode (§ 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 HSG 1998) |
Anlage 1
Hahn
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