69. Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen und die Abkürzung der Weltorganisation für Meteorologie (WMO)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2007, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name und die Abkürzung der Weltorganisation für Meteorologie (WMO), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
Faymann
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