37. Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Verpflegungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 28 des Zivildienstgesetzes 1986 - ZDG, BGBl. Nr. 679, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 5/2009, wird verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Vorsorge für die angemessene Verpflegung von Zivildienstleistenden (Verpflegungsverordnung), BGBl. II Nr. 43/2006, wird wie folgt geändert:
1. In § 3 2. Satz wird der Betrag „€ 3,40“ durch den Betrag „€ 4,00“ ersetzt.
2. In § 4 Abs. 1 wird der Betrag „€ 13,60“ durch den Betrag „€ 16,00“ ersetzt.
3. In § 6 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Die §§ 3 und 4 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 37/2009 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.“
Fekter
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