139. Abkommen zwischen der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
Abkommen zwischen der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
[Abkommenstext siehe Anlagen]
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
Anlage 1
Faymann
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