120.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Sechster Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960
[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vertragstext in italienischer Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. Oktober 2009 ausgetauscht; der Zusatzvertrag tritt daher gemäß seinem Art. III am 1. Dezember 2009 in Kraft.
Vertragstext in deutscher Sprache
Vertragstext in deutscher Sprache
Vertragstext in italienischer Sprache
Vertragstext in italienischer Sprache
Faymann
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