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BGBl III 86/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

86. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Litauen über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung

86. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Litauen über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Litauen über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in litauischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 5 des Abkommens wurden am 3. April bzw. 29. Juni 2009 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juli 2009 in Kraft getreten.

Anlage 1

Abkommenstext in deutscher Sprache 

Anlage 2

Abkommenstext in litauischer Sprache 

Faymann

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