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BGBl III 57/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

57. Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

57. Protokoll zum Abkommen111) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 150/1999. über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 der Akte zum Beitrittsvertrag 2005 (BGBl. III Nr. 185/2006) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 4 Abs. 1 am 1. Juni 2008 in Kraft getreten.

Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 202 vom 3.8.2007 S. 31, veröffentlicht.

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit, werden alle authentischen Sprachfassungen dieses Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht.

Faymann

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