44. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in französischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 20. Jänner bzw. 31. März 2009 (eingelangt am 22. April 2009) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juni 2009 in Kraft.
Anlage 1
Abkommenstext in deutscher Sprache
Anlage 2
Abkommenstext in französischer Sprache
Faymann
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