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BGBl III 42/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

42.Verordnung: Änderungen der Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

42. Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, wird verordnet:

Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung des Verbandes für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 12. November 2007, 15. Mai 2008 und 29. September 2008, mit denen die Ausführungsordnung und das Gebührenverzeichnis zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 idF BGBl. Nr. 525/1984, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 95/2007) geändert werden, hat dadurch zu erfolgen, dass diese Beschlüsse in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes (1200 Wien, Dresdner Straße 87) zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden.

Faymann

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