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BGBl III 30/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

30. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

30. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Rumänien am 11. März 2009 seine zentrale Behörde111) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 158/2005. gemäß Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts (BGBl. Nr. 321/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 121/2008) wie folgt geändert:

Ministerium für Justiz und Bürgerliche Freiheiten

Abteilung für internationales Recht und internationale Abkommen

Referat für justizielle Zusammenarbeit in bürgerlichen und Handelssachen

Strada Apollodor 17

Faymann

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