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BGBl III 62/2008

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

62. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung, der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen

62. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung, der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen

Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung, der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen

[Vertragstext siehe Anlagen]

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 6 Abs. 1 mit 1. Mai 2008 in Kraft.

Gusenbauer

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