23. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement - Gesundheitstelematikgesetz (GTelG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement - Gesundheitstelematikgesetz (GTelG), BGBl. I Nr. 179/2004, wird wie folgt geändert:
1. In § 17 Abs. 1 wird das Datum „31.12.2007“ durch das Datum „31.12.2008“ ersetzt.
2. In § 18 erhält der bestehende Text die Absatzbezeichung „(1)“. Folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Die §§ 17 Abs. 1 und 19 Abs. 2 in der Fassung BGBl. I Nr. 23/2008 treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft.“
3. In § 19 Abs. 2 wird das Datum „31.12.2007“ durch das Datum „31.12.2008“ ersetzt.
Fischer
Gusenbauer
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