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BGBl II 372/2008

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

372. Verordnung: Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

372. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Z 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2007, wird verordnet:

§ 1. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 885 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden Bundesländer wie folgt aufgeteilt:

Kärnten: …………

15

für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet

Niederösterreich: ..

15

für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben

Salzburg: ………...

270

für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet

Tirol: …………….

540

für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet

Wien: ……………

45

für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben und auf Weihnachtsmärkten

§ 2. (1) Im Rahmen der genannten Kontingente dürfen während des gesamten zeitlichen Geltungs­bereiches dieser Verordnung Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden, deren Geltungsdauer 25 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 15. Mai 2009 enden darf.

(2) Staatsangehörige, die den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen (§ 32a AuslBG), sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 30. April 2009 außer Kraft.

Bartenstein

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