307. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über den 27. Nachtrag zum Arzneibuch
Auf Grund des § 2 des Arzneibuchgesetzes, BGBl. Nr. 195/1980, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2002 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2007, BGBl. I Nr. 6, wird verordnet:
§ 1. Die in der Anlage angeführte deutschsprachige Fassung der Monographien Heparin-Calcium und Heparin-Natrium des Europäischen Arzneibuchs, 5. Ausgabe, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
§ 2. Die entsprechenden bisher im Europäischen Arzneibuch, 5. Ausgabe, Amtliche österreichische Ausgabe, enthaltenen Monographien, die durch die in der Anlage enthaltenen Monographien ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
§ 3. Der Nachtrag wird beim Verlag Österreich GmbH verlegt.
Anlage 1
Kdolsky
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