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BGBl II 184/2008

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

184. Verordnung: Akkreditierung der ÖQA Zertifizierungs-GmbH zur Zertifizierung von Dienstleistungen

184. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die
Akkreditierung der ÖQA Zertifizierungs-GmbH zur Zertifizierung von Dienstleistungen

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 85/2002, wird verordnet:

§ 1. Die ÖQA Zertifizierungs-GmbH mit Sitz in 1010 Wien, Gonzagagasse 1/27, wird als Stelle, die Dienstleistungen zertifiziert (gemäß ÖNORM EN 45011), akkreditiert.

§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von Dienstleistungen im Bereich

Bereich ICS Titel der ICS-Klassifikation111)1 ICS: Internationale Normenklassifikation 6.Edition (2005)

1 03 DIENSTLEISTUNGEN. BETRIEBSWIRTSCHAFT. VERWALTUNG. QUALITÄT. VERKEHR. SOZIOLOGIE

gemäß dem in der Anlage spezifizierten Umfang.

§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.

§ 4. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnungen BGBl. II Nr. 448/2004 und BGBl. II Nr. 142/2005 außer Kraft.

Anlage

Anlage 

Bartenstein

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