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BGBl II 49/2008

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

49. Entschließung: Änderung der Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Schaffung von Berufstiteln

49. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Schaffung von Berufstiteln geändert wird

Auf Grund des Art. 65 Abs. 2 lit. b des Bundes-Verfassungsgesetzes ändere ich die Entschließung betreffend die Schaffung von Berufstiteln, BGBl. II Nr. 261/2002, wie folgt:

Art. VI Abs. 2 lautet:

„(2) Personen, denen vor dem Inkrafttreten dieser Entschließung der Berufstitel „ao. Hochschulprofessor / ao. Hochschulprofessorin“ oder „ao. Universitätsprofessor / ao. Universitätsprofessorin“ verliehen wurde, können nunmehr ab der Vollendung ihres 45. Lebensjahres den Berufstitel „Universitätsprofessor / Universitätsprofessorin“ führen.“

Fischer

Gusenbauer

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