175. Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung über die Erstattung von Kosten durch Pauschalzahlungen zwischen dem Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz der Republik Österreich und dem Minister für das Gesundheitswesen der Republik Mazedonien
[Vereinbarungstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vereinbarungstext in mazedonischer Sprache siehe Anlagen]
Die Bestimmungen des Artikels I Ziffern 1, 2, 6 sowie lit. a) in Artikel I Ziffer 3 dieser Zusatzvereinbarung sind gemäß ihrem Artikel II mit 1. Jänner 2004 in Kraft getreten; die Bestimmungen des Artikels I Ziffern 4 und 5 sowie lit. b) in Artikel I Ziffer 3 dieser Zusatzvereinbarung sind gemäß ihrem Artikel II mit 1. Jänner 2002 in Kraft getreten.
Anlage 1
Vereinbarungstext in deutscher Sprache
Anlage 2
Vereinbarungstext in mazedonischer Sprache
Faymann
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